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Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW auf dem Weg

Die rot-grüne Landesregierung in NRW macht ihr Versprechen wahr und bringt eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg.

Die Novelle ist als öffentliche Drucksache 16/2279 hier nachzulesen.

Die erste Lesung findet laut offiziellem Zeitplan in der Plenarsitzung am 21.3.2013 um etwa 19.00 Uhr statt.

Die Änderung wurde notwendig durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 20.9.2011, in dem die bis dato übliche Praxis, die Kosten für archäologischen Bergungen und Dokumentationen dem Verursacher aufzulasten, gestoppt wurde. Begründung dafür war eine fehlende gesetzliche Grundlage mit der Folge, dass sich Obere und Untere Denkmalschutzbehörden mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert sahen. Archäologische Notbergungen, verursacht durch Kiesabbau und Bauvorhaben, müssten durch die Öffentliche Hand, dass heißt durch die Landschaftsverbände, getragen werden, aber dafür sind selbstredend weder die personellen noch die finanziellen Mittel vorhanden.

Auch die selbstständigen archäologischen Dienstleister haben seit letztem Jahr mit einem erheblichen Auftragsrückgang zu kämpfen. Ein Teil dieser frei arbeitenden Archäologen schlossen sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammen und organisierten eine Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag, über die auch die Tagesschau berichtete.

Der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form enthält alle von der Nordrhein-Westfälischen Denkmalpflege erhobenen Forderungen:

1. Das Gesetz soll für alle Bodendenkmäler und für „Bodendenkmalverdachtsbereiche“ gelten, unabhängig von einer formellen Eintragung in die Denkmalliste.

2. In NRW soll ein sogenanntes Schatzregal eingeführt werden. Das bedeutet, dass alle herrenlosen Funde automatisch in den Besitz des Landes übergehen.

3. Konkretisierung des Auskunfts- und Betretungsrechts für zuständige Denkmalpfleger.

4. Einführung eines Veranlasserprinzips. Das heißt, dass derjenige, der durch sein Bauvorhaben ein Bodendenkmal zerstören würde, die anfallenden Kosten für Dokumentation, Bergung etc., sofern zumutbar, zu tragen hat.

Laut öffentlichem Zeitplan wird die Gesetzesnovelle am kommenden Donnerstag zum ersten Mal gelesen und dann in den zuständigen Ausschuss verwiesen. In diesem Fall ist der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr federführend zuständig. Der Entwurf wird aber auch noch im Ausschuss für Kultur und Medien besprochen.

Nach den Beratungen in den beiden Ausschüssen wird der Entwurf in einer Zweiten Lesung im Plenum des Landtages besprochen und beschlossen.

Nachtrag vom 17.03.2013:

Kommentar von Rainer Schreg auf Archaeologik

weiterführende Links zum Thema:

Gesetzentwurf Drucksache 16-2279

Bekenntnis zu Veranlasserprinzip und Schatzregal: Koalitionsvertrag NRW (12.6.2012) Dort auch weiterführende Links

Verursacherprinzip und dann…. – Ein Rückblick auf die erste Archäologendemo in Düsseldorf (30.6.2012) auf MinusEinsEbene

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Maxi Maria Platz (17. März 2013). Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW auf dem Weg. MinusEinsEbene. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/rgj8


3 Antworten auf „Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW auf dem Weg“

    1. Hallo,
      die Tagesordnung für die Plemarsitzungen des Landtages sind für April, Mai und folgende noch nicht online. Wann die zweite Lesung ist, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Das hängt von den internen Beratungen innerhalb des Ausschusses ab. Ich weiß leider auch nur das, was öffentlich zugänglich ist. Beste Grüße, Maxi Platz

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