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Rassismus – Eine wissenschaftliche Argumentationshilfe

Anlässlich der 112. Jahrestagung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Jena brachten der Vorstand dieser Gesellschaft und der Präsident der Universität Jena die „Jenaer Erklärung“ heraus, die sich klar gegen eine weitere Verwendung des Begriffs „Rasse“ wendet.

In dieser Erklärung fordern die Unterzeichner, den Begriff aus dem offiziellen Wortschatz zu streichen. Begründet wird dies mit der Tatsache: menschliche “Rassen” gibt es nicht.

Die Debatte um die Benutzung des Begriffs ist nicht neu, sondern wird seit Jahren auf politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene geführt.
Auffällig an dieser Diskussion ist: alle sind sich darüber einig, dass es keine “Menschenrassen” gibt.
Vielmehr dreht sie sich um das Dilemma, dass menschliche “Rassen” zwar Fiktion sind, Rassismus hingegen brutale Realität.
Diese „Jenaer Erklärung“, so richtig und wichtig wie sie ist, einen neuen Beitrag zu der Debatte gibt sie nicht, wohl aber eine Zusammenstellung der wichtigsten wissenschaftlichen Argumente gegen Rassismus, die ich hier noch einmal aufgeführt habe.

Zu allererst:
Man kann die Eigenschaften von Haustier-Rassen nicht auf den Menschen übertragen. Haustier-Rassen sind das Ergebnis von Züchtung. Menschen werden nicht gezüchtet. Im englischen spricht man von „breeds“ = „Züchtung“ anstatt von „race“.

Deutscher Dackel (CCO Pixabay-Lizenz)

Argument 1

1. Die Einteilung der Menschen nach geografischen „Typen“ erfolgte erheblich früher als die wissenschaftliche Einteilung der Menschen nach „Rassen“. Diese Gruppierungen erfolgten nach geografischen Gesichtspunkten, also „Afrikaner“, „Slawe“ etc. und nach willkürlich herausgegriffenen Eigenschaften wie Haar- und Hautfarbe. Diese „Wissenschaft“ half dabei, die praktizierte Unterdrückung und Erniedrigung z.B. in den Kolonien moralisch zu rechtfertigen.

Argument 2

2. Die Erforschung des menschlichen Genoms entlarvte “Rasse”-Konzepte als Fiktion. Gäbe es “Rassen”, müssten die genetischen Unterschiede zwischen Populationen, z.B. Schotten und Chinesen, größer sein als innerhalb dieser Gruppen. Das Gegenteil ist der Fall. Die größte genetische Variation findet sich innerhalb der Population.

Argument 3

3. Die größte genetische Vielfalt von Menschen lässt sich in Afrika feststellen. Dort entstand der anatomisch moderne Mensch vor 250.000 Jahren. Alle Nicht-Afrikaner stammen von Kleingruppen ab, die Afrika vor etwa 60.000 Jahren verließen.

Argument 4

4. Anhänger*innen der „White Supremacy“-Theorien, welche an die Überlegenheit der weißen, europäischen „Rasse“ glauben, begründen dies mit den genetischen Spuren des Neandertaler- und des Denisova-Menschen im Erbgut von Nicht-Afrikanern. Allerdings ist der Anteil von Genen dieser ausgestorbenen Menschen bei Ostasiat*innen höher als bei Europäer*innen.

Argument 5

5. Die typologische Klassifikation erfolgt mit äußeren Merkmalen wie Hautfarbe, Haarfarbe oder Augenform. Diese sind wandelbare biologische Anpassungen, die sich je nach lokaler Sonneneinstrahlung verändern können. Die Menschen Mitteleuropas waren bis 8000 Jahren stark pigmentiert, bis hellhäutigeer Menschen aus Anatolien einwanderten. Die helle Hautfarbe in Europa ist jünger als 5000 Jahre.

Argument 6

6. Es gibt keine Verknüpfung von Eigenschaften wie Hautfarbe und Intelligenz, Talenten, Persönlichkeitsmerkmalen oder Verhaltensweisen.

So weit so klar.

Rassentrennung in den USA 1950er Jahre (CC0 Pixabay-Lizenz)

Die Debatte

Die deutsche Gesetzgebung spricht sich eindeutig gegen Rassismus und gegen eine Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund der (nicht existierenden menschlichen) „Rasse“ aus.

Grundgesetz Art. 3

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahre 2006 sieht das so.

In der „Antirassismus-Richtlinie“ (2000/43/EG) heißt es zu Beginn

„Die Europäische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in dieser Richtlinie impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien.“

Aber wie will man denn gegen Rassismus anreden, ohne das Wort „Rasse“ zu benutzen. Und genau darum dreht sich die seit Jahren andauernde Debatte.

Die Unesco plädiert in ihrer „Declaration of Principles on Tolerance“ vom November 1995 für einen Nichtbenutzung des Wortes. Bereits in den Papieren „The race concept“ von 1950 und „Statement on Race“ von 1951 stellt sie ihre Position unmissverständlich dar.

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert seit nunmehr 11 Jahren in zwei maßgeblichen Papieren den Begriff auch in Gesetzestexten nicht zu verwenden.

International haben bereits Schweden, Finnland, Österreich und zuletzt Frankreich den Terminus aus den jeweiligen Verfassungen gestrichen.
In Deutschland ersetzten die Regierungen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen „Rasse“ aus den Landesverfassungen. Vorstoße in Niedersachsen, Berlin und Hessen scheiterten. In Nordrhein-Westfalen kommt der Begriff von vornherein nicht vor.1

Man muss sich vor Augen halten, dass wir hier von Texten reden, in denen Rassismus verurteilt wird. Die ganze Debatte, Verwendung des Begriffs: ja oder nein, wird von Demokrat*innen und Demokratie-verteidigenden Institutionen geführt. Sie haben alle gute Gründe für den jeweiligen Standpunkt.

Rassisten hingegen meiden das Wort „Rasse“ inzwischen konsequent. Statt dessen wird von Selektion, Reinhaltung und Ethnopluralismus gesprochen und dabei der Vorwurf rassistisch zu argumentieren weit von sich gewiesen. Das schreiben auch die Unterzeichner der Jenaer Erklärung. Aber letzlich sind es nur Synonyme für eines der größten Übel der Menschheit: Rassismus.

Hinweis: Zahlen und Fakten der Argumente 1-6 sind der Jenaer Erklärung entnommen.

Jenaer Erklärung:  Download Deutsch


1  https://heimatkunde.boell.de/2008/11/18/zur-problematik-des-begriffs-rasse-der-gesetzgebung

  https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/verfasster-rassismus/

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Maxi Maria Platz (2. Oktober 2019). Rassismus – Eine wissenschaftliche Argumentationshilfe. MinusEinsEbene. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/rgk8


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