Die Debatte um kulturelle Aneignung verläuft bereits seit einigen Jahren kontrovers. Natürlich wird von den radikalen Ecken aus polemisch rumgepoltert, und Beiträge freundlichstenfalls mit „was denn nu noch??“ abgekanzelt. Für Kulturwissenschaftler*innen und auch Archäolog*innen ist interessant, dass sich hier ein Disput um einen grundlegenden Aspekt der Gesellschaftsgenese auftat, nämlich der Austausch von Kulturelementen zwischen den Gruppen, wie dekorative Muster, Dreadlocks, Gewürzmischungen, Keramik oder sogar der Diebstahl von Kunst. Man könnte nun abschließen, nun gut, kultureller Austausch gehört dazu, Ende der Diskussion. Aber so einfach ist das nicht, schon gar nicht in Zeiten von Populismus, einem kapitalistischen Machtgefälle in der globalisierten Welt und der Kolonialismusdebatte.
Festgemacht wird der Disput vornehmlich an der Popkultur, so werden Billie Elish, Miley Cyrus oder Katy Perry vorgehalten, sie würden wesentliche Elemente ihrer Musik und ihres Styles afroamerikanischer Kultur entnehmen und damit Millionen verdienen. Nun ist das alles andere als neu, dieser Umstand wurde auch den frühen weißen Vertretern des Jazz und Blues sowie später des Rock‘n Roll vorgeworfen und der Sound abfällig als „N****-Musik“ beschimpft.1
Für völliges Unverständnis sorgte die Aufforderung, das Gesicht der Sternsingerkinder nicht mehr schwarz anzumalen. Die Debatte um den „Zwarte Piet“ in den Niederlanden wird seit über einem Jahrzehnt geführt. Eltern werden aufgefordert, den Kindern zum Fasching/ Karneval keine „diskriminierenden“ Kostüme anzuziehen. Jamie Oliver geriet wegen der Verwendung einer jamaikanischen Gewürzmischung in einem seiner Fertigprodukte in die Kritik. Die Liste lässt sich weiter fortsetzen, soll an dieser Stelle aber genügen.2
In den linken Presse konnte man daraufhin lesen, dass die Debatte um die kulturelle Aneignung im Kern rassistisch sei. Ein Vorwurf, der zunächst verwundert.3 Hintergrund ist die rechtsradikale Theorie des „Ethnopluralismus“. Diese ist im Wesentlichen eine Weiterentwicklung des nationalsozialistischen und rassistischen „Volks“-Begriffs. Ein „Volk“ bildet nach dieser Theorie eine Einheit, die sich vergleichsweise unverändert bis weit in die Vorgeschichte zurückverfolgen lässt und auf einer Scholle mit festen Grenzen sesshaft ist. Einflüsse von außen werden als schädlich angesehen. Die Gleichheit der „Völker“ bleibt dabei eine theoretische Behauptung, die „Überlegenheit der Weißen“ ist die eigentlich innewohnende Ideologie.4
Den Debattenführer*innen der kulturellen Aneignung wird nun genau dieser statische Kulturbegriff vorgeworfen, der ja in Wirklichkeit rechtsradikal und rassistisch sei. Umgekehrt heißt es auch, wer als Winnetou verkleidet zum Fussball geht, ist Träger *in weltoffener Toleranz. Das ist erstens zu einfach und zweitens Unfug. Hier läuft eine Diskussion in die Irre, die unter anderem auch durch eine trennscharfe Definition der genutzten Begriffe aufzulösen wäre.
Nun ist es aus meiner Sicht eines der Hauptprobleme der archäologischen Theorie, dass allerlei Begriffe verwendet werden, aber viel zu selten erläutert wird, was denn jetzt darunter verstanden und noch seltener eine vernünftige Begriffsgeschichte dazu geliefert wird. Also Dinge, die in philosophischen Proseminaren gelehrt werden.
In dieser Debatte werden zwei Begriffe vermengt, die scharf voneinander getrennt gehören. Das ist zum einen der Kulturtransfer und zum anderen die kulturelle Aneignung.
Kulturtransfer
Die Theorie des Kulturtransfers wurde in der zeitgenössischen Literatur- und Kulturgeschichte von Michel Espagne und Michael Werner in den 1980er Jahren entwickelt und wurde seit dem von so gut wie allen kultur- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen adaptiert. Der Begriff beschreibt den kulturellen Austausch von materiellen wie immateriellen Kulturelementen. Dieser Austausch passiert entweder horizontal, also über räumliche Distanzen hinweg, zum Beispiel von den USA nach Deutschland, oder der Austausch findet vertikal statt, zum Beispiel Modehypes zwischen Hollywoodsternchen und Durchschnittsverdiener*innen via Instagram.
In der Archäologie gehört die Untersuchung solcher Transfers zum normalen Forschungsgeschäft, denn dadurch können gezielt Beziehungen, Wechselwirkungen und Entwicklungen erschlossen werden. Dabei steht völlig außer Frage, dass Kultur prinzipiell als Prozess verstanden wird, der einem ständigen Wandel unterzogen ist. Kulturelle Transfers geschehen nicht passiv, sondern werden von der aufnehmenden Gemeinschaft begründet, z. B. mit Arbeitserleichterung, Ästhetik, kriegerischem Vorteil etc.
Viele Kulturtransfers sind ausschließlich eine Rezeption, das heißt, fremde Elemente werden übernommen, ohne dass dies für die aufnehmende Kultur gesellschaftlich relevante Folgen hat. Ein Beispiel wäre die Übernahme des Steigbügels durch die Europäer von reiternomadischen Völkern vor der ersten Jahrtausendwende.
Von einer Übernahme oder Appropriation spricht man, wenn Elemente einer anderen Kultur nicht nur übernommen, sondern auch für die eigenen Zwecke modifiziert werden. Das bekanntestes Beispiel ist hier die interpretatio romana. Die Römer übernahmen Gottheiten anderer Völker und gliederten diese in den eigenen Himmel ein, was es Unterworfenen leichter machte, römisch zu werden.
Wenn diese übernommenen Kulturelemente nicht nur ein Zeichen der Aneignung, sondern eines Angleichungsprozesses sind, handelt es sich um eine Anpassung. Wenn wir in der Antike bleiben, ist der Transformationsprozess der keltischen Völker zu einem festen Bestandteil der romanischen Welt innerhalb kürzester Zeit wohl eines der eindrücklichsten Beispiele.5
Aber kultureller Prozess besteht nicht nur aus Transfer, sondern auch aus Differenzierung, aus Abgrenzung zueinander. Für David Graebner und David Wengrow ist die Schismogenese, die aktive Abgrenzung einer Kultur zu einer anderen, ein wesentliches Argument in ihren Ausführungen. In ihrem kürzlich ins Deutsche übersetzten globalarchäologischen Werk richten sie ein Augenmerk auf das Entstehen von Kulturgruppen durch aktives Aushandeln. Wie gestaltet sich das Leben in der eigenen Gemeinschaft und in welcher Hinsicht unterscheidet man sich von den Nachbarn in der Nähe und der Ferne. Dazu gehört, dass Kulturelemente der anderen nicht übernommen werden und man auch explizit begründen kann, warum nicht.6
Alles in allem ist es ein wesentliches Kennzeichen einer fortwährenden kulturellen Entwicklung, dass Elemente von anderen Gruppen rezipiert, übernommen oder tiefgreifendere Anpassungsprozesse vollzogen werden. Andererseits werden Elemente anderer Kulturen explizit abgelehnt oder man unterscheidet sich durch Lebensweise, Tracht, Religionsausübung, Bauweise der Häuser, Ornamentik etc. äußerlich von benachbarten Stämmen/ Clans/ Gruppen usw.. Beispiele dafür sind zahlreich. Natürlich ist meine Darstellung hier stark vereinfacht. Sie dient der definitorischen Abgrenzung zum Begriff der kulturellen Aneignung in der Gegenwart. In seinem vielbeachteten Buch „Kulturelle Aneignung“ versucht Lars Distelhorst, eine ausführliche Definition des außerordentlich vielschichtigen Terminus herauszuarbeiten.
Kulturelle Aneignung
Im Unterschied zum Kulturtransfer ist Kulturelle Aneignung nicht als Beschreibung kultureller Phänomene, sondern als Kritik zu verstehen, die sich gegen gesellschaftliche Missstände richtet, die man überwinden möchte. Damit steht hinter der Debatte eine Haltung, welche im Zusammenhang mit dem aktuellen Postkolonialismusdiskurs, mit Diskussionen um Gerechtigkeit im privaten und öffentlichen Raum, Politik, Sprache, Leben, Alltag und Identität überhaupt nur begriffen werden kann. Er wird bereits als ein rechter Kampfbegriff verwendet und steht damit in einer Reihe mit Cancel Culture, politischer Korrektheit und Identitätspolitik.
1) Kulturelle Aneignung ist integraler Teil der Kritik an Kapitalismus und Rassismus, welche nach Distelhorst in der modernen globalen Wirtschaftslogik aufs Engste verzahnt sind. So sind es Kulturelemente von BIPoC (Black Indigenous, People of Color), welche von Weißen adaptiert und durch deren privilegierte Position monitär verwertet werden. Durch die weltweite Presse gingen mehrere Fälle, in denen große Modelabels, unter anderen Zara und Luis Vuitton, sich bei traditionellen Mustern indigener Völker aus Mexiko bedienten, wobei diese weder gefragt noch am Gewinn beteiligt wurden.7
2) Kulturelle Aneignung ist eine Kritik an fehlender Verteilungsgerechtigkeit sowie Teilhabe an Ressourcen. Also struktureller Benachteiligung, die es verunmöglicht, eigene Kulturelemente so zu vermarkten, wie es beispielsweise Miley Cyrus kann, die sich afroamerikanischer Modestyles bedient.
3) Kulturelle Aneignung ist eine Kritik an mangelnder Wertschätzung und gleichberechtigter Behandlung von nichtweißen Menschen. Bei dem oben genannten Beispiel des Plagiierens von indigenen Ornamenten und Mustern aus Mexiko wurden die eigentlichen Urheber*innen dieser Kunst nicht nur weder gefragt noch bezahlt, sondern die Muster wurden auch aus ihrem kulturellen Zusammenhang gerissen. Diese seit Jahrhunderten weitergegebenen Motive haben eine rituelle, zum Teil memoriale Bedeutung. Inzwischen ist ein Gesetz gegen kulturelle Aneignung in Mexiko in Kraft getreten.8
Das willkürliche Neuarangieren der Muster für Kleider, Blusen und Kissenbezüge trivialisiert diese Kunst und ist als respektlos zu betrachten.9
Fazit
Schlussendlich sind die oben zusammengefassten Definitionen von meiner Seite als begriffliche Abgrenzung der beiden Termini Kulturtransfer und kulturelle Aneignung gedacht.
Während Kulturtranfer als epocheübergreifendes Phänomen menschlichen Lebens begriffen wird, das beobachtet, kategorisiert, analysiert und ausgewertet werden kann, ist kulturelle Aneignung in der kolonialen Rassismus- und Kapitalismuskritik zu verorten, das den aktuellen Diskurs um Identität und Gerechtigkeit mit einschließt.
1 Jody A. Pinkrah, Welcher Zusammenhang lässt sich zwischen kultureller Aneignung und kulturellem Erbe mit Blick auf die Gegenwart und koloniale Kontinuitäten herausarbeiten, am Beispiel der Benin Bronzen?, in: Blog ABV Gender- & Diversitykompetenz, 31.01.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/tag/kulturelle-aneignung/
2 Lars Distelhorst, Kulturelle Aneignung (Hamburg 2021) S. 20-40.
3 Anja Hertz, Neurechts argumentierende Linke, in: nd – Journalismus von links, 02.09.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1024101.neurechts-argumentierende-linke.html
4 Roland Eckert, Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten, in: APuZ. Aus Politik und Zeitgeschichte, 28.10.2010, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32421/kulturelle-homogenitaet-und-aggressive-intoleranz-eine-kritik-der-neuen-rechten/
5 Anne Klammt, Sébastien Rossignol, Mittelalterliche Eliten und Kulturtransfer östlich der Elbe. Eine Einleitung, in: Anne Klammt, Sébastien Rossignol (Hrsg.), Mittelalterliche Eliten und Kulturtransfer östlich der Elbe. Interdisziplinäre Beiträge zu Archäologie und Geschichte im mittelalterlichen Ostmitteleuropa (Göttingen 2009) S. 6-8.
6 David Graebner, David Wengrow, Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit (Stuttgart 2022) S. 188-208.
7 Mexiko rügt Modeketten für Nutzung indigener Muster, in: Spiegel Online, 30.05.2021, abgerufen am: 13.04.2021, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kulturelle-aneignung-mexikos-kulturministerin-fordert-modeketten-wie-zara-heraus-a-d50386bd-7187-4fe1-a3bd-837e5362aa9d
8 Wolf-Dieter Vogel, Modefirmen wie Zara und Levi’s stehlen indigene Motive aus Mexiko, in: Riffreporter 24.2.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.riffreporter.de/de/international/mexiko-indigene-modefirmen
9 Definition nach: Lars Distelhorst, Kulturelle Aneignung (Hamburg 2021).