Von Steigbügeln und mexikanischen Textilien. Kulturelle Aneignung oder Kulturtransfer?

Die Debatte um kulturelle Aneignung verläuft bereits seit einigen Jahren kontrovers. Natürlich wird von den radikalen Ecken aus polemisch rumgepoltert, und Beiträge freundlichstenfalls mit „was denn nu noch??“ abgekanzelt. Für Kulturwissenschaftler*innen und auch Archäolog*innen ist interessant, dass sich hier ein Disput um einen grundlegenden Aspekt der Gesellschaftsgenese auftat, nämlich der Austausch von Kulturelementen zwischen den Gruppen, wie dekorative Muster, Dreadlocks, Gewürzmischungen, Keramik oder sogar der Diebstahl von Kunst. Man könnte nun abschließen, nun gut, kultureller Austausch gehört dazu, Ende der Diskussion. Aber so einfach ist das nicht, schon gar nicht in Zeiten von Populismus, einem kapitalistischen Machtgefälle in der globalisierten Welt und der Kolonialismusdebatte.

Festgemacht wird der Disput vornehmlich an der Popkultur, so werden Billie Elish, Miley Cyrus oder Katy Perry vorgehalten, sie würden wesentliche Elemente ihrer Musik und ihres Styles afroamerikanischer Kultur entnehmen und damit Millionen verdienen. Nun ist das alles andere als neu, dieser Umstand wurde auch den frühen weißen Vertretern des Jazz und Blues sowie später des Rock‘n Roll vorgeworfen und der Sound abfällig als „N****-Musik“ beschimpft.1

Für völliges Unverständnis sorgte die Aufforderung, das Gesicht der Sternsingerkinder nicht mehr schwarz anzumalen. Die Debatte um den „Zwarte Piet“ in den Niederlanden wird seit über einem Jahrzehnt geführt. Eltern werden aufgefordert, den Kindern zum Fasching/ Karneval keine „diskriminierenden“ Kostüme anzuziehen. Jamie Oliver geriet wegen der Verwendung einer jamaikanischen Gewürzmischung in einem seiner Fertigprodukte in die Kritik. Die Liste lässt sich weiter fortsetzen, soll an dieser Stelle aber genügen.2

In den linken Presse konnte man daraufhin lesen, dass die Debatte um die kulturelle Aneignung im Kern rassistisch sei. Ein Vorwurf, der zunächst verwundert.3 Hintergrund ist die rechtsradikale Theorie des „Ethnopluralismus“. Diese ist im Wesentlichen eine Weiterentwicklung des nationalsozialistischen und rassistischen „Volks“-Begriffs. Ein „Volk“ bildet nach dieser Theorie eine Einheit, die sich vergleichsweise unverändert bis weit in die Vorgeschichte zurückverfolgen lässt und auf einer Scholle mit festen Grenzen sesshaft ist. Einflüsse von außen werden als schädlich angesehen. Die Gleichheit der „Völker“ bleibt dabei eine theoretische Behauptung, die „Überlegenheit der Weißen“ ist die eigentlich innewohnende Ideologie.4

Den Debattenführer*innen der kulturellen Aneignung wird nun genau dieser statische Kulturbegriff vorgeworfen, der ja in Wirklichkeit rechtsradikal und rassistisch sei. Umgekehrt heißt es auch, wer als Winnetou verkleidet zum Fussball geht, ist Träger *in weltoffener Toleranz. Das ist erstens zu einfach und zweitens Unfug. Hier läuft eine Diskussion in die Irre, die unter anderem auch durch eine trennscharfe Definition der genutzten Begriffe aufzulösen wäre.

Nun ist es aus meiner Sicht eines der Hauptprobleme der archäologischen Theorie, dass allerlei Begriffe verwendet werden, aber viel zu selten erläutert wird, was denn jetzt darunter verstanden und noch seltener eine vernünftige Begriffsgeschichte dazu geliefert wird. Also Dinge, die in philosophischen Proseminaren gelehrt werden.

In dieser Debatte werden zwei Begriffe vermengt, die scharf voneinander getrennt gehören. Das ist zum einen der Kulturtransfer und zum anderen die kulturelle Aneignung.

Kulturtransfer

Die Theorie des Kulturtransfers wurde in der zeitgenössischen Literatur- und Kulturgeschichte von Michel Espagne und Michael Werner in den 1980er Jahren entwickelt und wurde seit dem von so gut wie allen kultur- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen adaptiert. Der Begriff beschreibt den kulturellen Austausch von materiellen wie immateriellen Kulturelementen. Dieser Austausch passiert entweder horizontal, also über räumliche Distanzen hinweg, zum Beispiel von den USA nach Deutschland, oder der Austausch findet vertikal statt, zum Beispiel Modehypes zwischen Hollywoodsternchen und Durchschnittsverdiener*innen via Instagram.

In der Archäologie gehört die Untersuchung solcher Transfers zum normalen Forschungsgeschäft, denn dadurch können gezielt Beziehungen, Wechselwirkungen und Entwicklungen erschlossen werden. Dabei steht völlig außer Frage, dass Kultur prinzipiell als Prozess verstanden wird, der einem ständigen Wandel unterzogen ist. Kulturelle Transfers geschehen nicht passiv, sondern werden von der aufnehmenden Gemeinschaft begründet, z. B. mit Arbeitserleichterung, Ästhetik, kriegerischem Vorteil etc.

Viele Kulturtransfers sind ausschließlich eine Rezeption, das heißt, fremde Elemente werden übernommen, ohne dass dies für die aufnehmende Kultur gesellschaftlich relevante Folgen hat. Ein Beispiel wäre die Übernahme des Steigbügels durch die Europäer von reiternomadischen Völkern vor der ersten Jahrtausendwende.

Steigbügel der Awaren des 8. Jahrhundert aus Ungarn. (Foto by: Bjoertvedt, Creative Commons CC BY-SA 4.0)
Steigbügel der Awaren des 8. Jahrhunderts aus Ungarn. (Foto by: Bjoertvedt, Creative Commons CC BY-SA 4.0)

Von einer Übernahme oder Appropriation spricht man, wenn Elemente einer anderen Kultur nicht nur übernommen, sondern auch für die eigenen Zwecke modifiziert werden. Das bekanntestes Beispiel ist hier die interpretatio romana. Die Römer übernahmen Gottheiten anderer Völker und gliederten diese in den eigenen Himmel ein, was es Unterworfenen leichter machte, römisch zu werden.

Wenn diese übernommenen Kulturelemente nicht nur ein Zeichen der Aneignung, sondern eines Angleichungsprozesses sind, handelt es sich um eine Anpassung. Wenn wir in der Antike bleiben, ist der Transformationsprozess der keltischen Völker zu einem festen Bestandteil der romanischen Welt innerhalb kürzester Zeit wohl eines der eindrücklichsten Beispiele.5

Aber kultureller Prozess besteht nicht nur aus Transfer, sondern auch aus Differenzierung, aus Abgrenzung zueinander. Für David Graebner und David Wengrow ist die Schismogenese, die aktive Abgrenzung einer Kultur zu einer anderen, ein wesentliches Argument in ihren Ausführungen. In ihrem kürzlich ins Deutsche übersetzten globalarchäologischen Werk richten sie ein Augenmerk auf das Entstehen von Kulturgruppen durch aktives Aushandeln. Wie gestaltet sich das Leben in der eigenen Gemeinschaft und in welcher Hinsicht unterscheidet man sich von den Nachbarn in der Nähe und der Ferne. Dazu gehört, dass Kulturelemente der anderen nicht übernommen werden und man auch explizit begründen kann, warum nicht.6

Alles in allem ist es ein wesentliches Kennzeichen einer fortwährenden kulturellen Entwicklung, dass Elemente von anderen Gruppen rezipiert, übernommen oder tiefgreifendere Anpassungsprozesse vollzogen werden. Andererseits werden Elemente anderer Kulturen explizit abgelehnt oder man unterscheidet sich durch Lebensweise, Tracht, Religionsausübung, Bauweise der Häuser, Ornamentik etc. äußerlich von benachbarten Stämmen/ Clans/ Gruppen usw.. Beispiele dafür sind zahlreich. Natürlich ist meine Darstellung hier stark vereinfacht. Sie dient der definitorischen Abgrenzung zum Begriff der kulturellen Aneignung in der Gegenwart. In seinem vielbeachteten Buch „Kulturelle Aneignung“ versucht Lars Distelhorst, eine ausführliche Definition des außerordentlich vielschichtigen Terminus herauszuarbeiten.

Kulturelle Aneignung

Im Unterschied zum Kulturtransfer ist Kulturelle Aneignung nicht als Beschreibung kultureller Phänomene, sondern als Kritik zu verstehen, die sich gegen gesellschaftliche Missstände richtet, die man überwinden möchte. Damit steht hinter der Debatte eine Haltung, welche im Zusammenhang mit dem aktuellen Postkolonialismusdiskurs, mit Diskussionen um Gerechtigkeit im privaten und öffentlichen Raum, Politik, Sprache, Leben, Alltag und Identität überhaupt nur begriffen werden kann. Er wird bereits als ein rechter Kampfbegriff verwendet und steht damit in einer Reihe mit Cancel Culture, politischer Korrektheit und Identitätspolitik.

“Indianerpüppchen”, Porzellankopf-Püppchen zwischen 1910 und 1920 von Armand Marseille (Foto: CC-BY-NC-SA @Historisches Spielzeug Berlin)

1) Kulturelle Aneignung ist integraler Teil der Kritik an Kapitalismus und Rassismus, welche nach Distelhorst in der modernen globalen Wirtschaftslogik aufs Engste verzahnt sind. So sind es Kulturelemente von BIPoC (Black Indigenous, People of Color), welche von Weißen adaptiert und durch deren privilegierte Position monitär verwertet werden. Durch die weltweite Presse gingen mehrere Fälle, in denen große Modelabels, unter anderen Zara und Luis Vuitton, sich bei traditionellen Mustern indigener Völker aus Mexiko bedienten, wobei diese weder gefragt noch am Gewinn beteiligt wurden.7

2) Kulturelle Aneignung ist eine Kritik an fehlender Verteilungsgerechtigkeit sowie Teilhabe an Ressourcen. Also struktureller Benachteiligung, die es verunmöglicht, eigene Kulturelemente so zu vermarkten, wie es beispielsweise Miley Cyrus kann, die sich afroamerikanischer Modestyles bedient.

3) Kulturelle Aneignung ist eine Kritik an mangelnder Wertschätzung und gleichberechtigter Behandlung von nichtweißen Menschen. Bei dem oben genannten Beispiel des Plagiierens von indigenen Ornamenten und Mustern aus Mexiko wurden die eigentlichen Urheber*innen dieser Kunst nicht nur weder gefragt noch bezahlt, sondern die Muster wurden auch aus ihrem kulturellen Zusammenhang gerissen. Diese seit Jahrhunderten weitergegebenen Motive haben eine rituelle, zum Teil memoriale Bedeutung. Inzwischen ist ein Gesetz gegen kulturelle Aneignung in Mexiko in Kraft getreten.8

Das willkürliche Neuarangieren der Muster für Kleider, Blusen und Kissenbezüge trivialisiert diese Kunst und ist als respektlos zu betrachten.9

Fazit

Schlussendlich sind die oben zusammengefassten Definitionen von meiner Seite als begriffliche Abgrenzung der beiden Termini Kulturtransfer und kulturelle Aneignung gedacht.

Während Kulturtranfer als epocheübergreifendes Phänomen menschlichen Lebens begriffen wird, das beobachtet, kategorisiert, analysiert und ausgewertet werden kann, ist kulturelle Aneignung in der kolonialen Rassismus- und Kapitalismuskritik zu verorten, das den aktuellen Diskurs um Identität und Gerechtigkeit mit einschließt.

Empfohlene Zitierweise: Maxi Maria Platz, Von Steigbügeln und mexikanischen Textilien. Kulturelle Aneignung oder Kulturtransfer?, in: MinusEinsEbene, 15. April 2022, https://minuseinsebene.hypotheses.org/1629.

1  Jody A. Pinkrah, Welcher Zusammenhang lässt sich zwischen kultureller Aneignung und kulturellem Erbe mit Blick auf die Gegenwart und koloniale Kontinuitäten herausarbeiten, am Beispiel der Benin Bronzen?, in: Blog ABV Gender- & Diversitykompetenz, 31.01.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://blogs.fu-berlin.de/abv-gender-diversity/tag/kulturelle-aneignung/

2  Lars Distelhorst, Kulturelle Aneignung (Hamburg 2021) S. 20-40.

3  Anja Hertz, Neurechts argumentierende Linke, in: nd – Journalismus von links, 02.09.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1024101.neurechts-argumentierende-linke.html

4  Roland Eckert, Kulturelle Homogenität und aggressive Intoleranz. Eine Kritik der Neuen Rechten, in: APuZ. Aus Politik und Zeitgeschichte, 28.10.2010, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32421/kulturelle-homogenitaet-und-aggressive-intoleranz-eine-kritik-der-neuen-rechten/

5  Anne Klammt, Sébastien Rossignol, Mittelalterliche Eliten und Kulturtransfer östlich der Elbe. Eine Einleitung, in: Anne Klammt, Sébastien Rossignol (Hrsg.), Mittelalterliche Eliten und Kulturtransfer östlich der Elbe. Interdisziplinäre Beiträge zu Archäologie und Geschichte im mittelalterlichen Ostmitteleuropa (Göttingen 2009) S. 6-8.

6  David Graebner, David Wengrow, Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit (Stuttgart 2022) S. 188-208.

7  Mexiko rügt Modeketten für Nutzung indigener Muster, in: Spiegel Online, 30.05.2021, abgerufen am: 13.04.2021, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kulturelle-aneignung-mexikos-kulturministerin-fordert-modeketten-wie-zara-heraus-a-d50386bd-7187-4fe1-a3bd-837e5362aa9d

8  Wolf-Dieter Vogel, Modefirmen wie Zara und Levi’s stehlen indigene Motive aus Mexiko, in: Riffreporter 24.2.2022, abgerufen am: 13.04.2022, https://www.riffreporter.de/de/international/mexiko-indigene-modefirmen

9  Definition nach: Lars Distelhorst, Kulturelle Aneignung (Hamburg 2021).

Rassismus – Eine wissenschaftliche Argumentationshilfe

Anlässlich der 112. Jahrestagung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Jena brachten der Vorstand dieser Gesellschaft und der Präsident der Universität Jena die „Jenaer Erklärung“ heraus, die sich klar gegen eine weitere Verwendung des Begriffs „Rasse“ wendet.

In dieser Erklärung fordern die Unterzeichner, den Begriff aus dem offiziellen Wortschatz zu streichen. Begründet wird dies mit der Tatsache: menschliche “Rassen” gibt es nicht.

Die Debatte um die Benutzung des Begriffs ist nicht neu, sondern wird seit Jahren auf politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene geführt.
Auffällig an dieser Diskussion ist: alle sind sich darüber einig, dass es keine “Menschenrassen” gibt.
Vielmehr dreht sie sich um das Dilemma, dass menschliche “Rassen” zwar Fiktion sind, Rassismus hingegen brutale Realität.
Diese „Jenaer Erklärung“, so richtig und wichtig wie sie ist, einen neuen Beitrag zu der Debatte gibt sie nicht, wohl aber eine Zusammenstellung der wichtigsten wissenschaftlichen Argumente gegen Rassismus, die ich hier noch einmal aufgeführt habe.

Zu allererst:
Man kann die Eigenschaften von Haustier-Rassen nicht auf den Menschen übertragen. Haustier-Rassen sind das Ergebnis von Züchtung. Menschen werden nicht gezüchtet. Im englischen spricht man von „breeds“ = „Züchtung“ anstatt von „race“.

Deutscher Dackel (CCO Pixabay-Lizenz)

Argument 1

1. Die Einteilung der Menschen nach geografischen „Typen“ erfolgte erheblich früher als die wissenschaftliche Einteilung der Menschen nach „Rassen“. Diese Gruppierungen erfolgten nach geografischen Gesichtspunkten, also „Afrikaner“, „Slawe“ etc. und nach willkürlich herausgegriffenen Eigenschaften wie Haar- und Hautfarbe. Diese „Wissenschaft“ half dabei, die praktizierte Unterdrückung und Erniedrigung z.B. in den Kolonien moralisch zu rechtfertigen.

Argument 2

2. Die Erforschung des menschlichen Genoms entlarvte “Rasse”-Konzepte als Fiktion. Gäbe es “Rassen”, müssten die genetischen Unterschiede zwischen Populationen, z.B. Schotten und Chinesen, größer sein als innerhalb dieser Gruppen. Das Gegenteil ist der Fall. Die größte genetische Variation findet sich innerhalb der Population.

Argument 3

3. Die größte genetische Vielfalt von Menschen lässt sich in Afrika feststellen. Dort entstand der anatomisch moderne Mensch vor 250.000 Jahren. Alle Nicht-Afrikaner stammen von Kleingruppen ab, die Afrika vor etwa 60.000 Jahren verließen.

Argument 4

4. Anhänger*innen der „White Supremacy“-Theorien, welche an die Überlegenheit der weißen, europäischen „Rasse“ glauben, begründen dies mit den genetischen Spuren des Neandertaler- und des Denisova-Menschen im Erbgut von Nicht-Afrikanern. Allerdings ist der Anteil von Genen dieser ausgestorbenen Menschen bei Ostasiat*innen höher als bei Europäer*innen.

Argument 5

5. Die typologische Klassifikation erfolgt mit äußeren Merkmalen wie Hautfarbe, Haarfarbe oder Augenform. Diese sind wandelbare biologische Anpassungen, die sich je nach lokaler Sonneneinstrahlung verändern können. Die Menschen Mitteleuropas waren bis 8000 Jahren stark pigmentiert, bis hellhäutigeer Menschen aus Anatolien einwanderten. Die helle Hautfarbe in Europa ist jünger als 5000 Jahre.

Argument 6

6. Es gibt keine Verknüpfung von Eigenschaften wie Hautfarbe und Intelligenz, Talenten, Persönlichkeitsmerkmalen oder Verhaltensweisen.

So weit so klar.

Rassentrennung in den USA 1950er Jahre (CC0 Pixabay-Lizenz)

Die Debatte

Die deutsche Gesetzgebung spricht sich eindeutig gegen Rassismus und gegen eine Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund der (nicht existierenden menschlichen) „Rasse“ aus.

Grundgesetz Art. 3

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahre 2006 sieht das so.

In der „Antirassismus-Richtlinie“ (2000/43/EG) heißt es zu Beginn

„Die Europäische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in dieser Richtlinie impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien.“

Aber wie will man denn gegen Rassismus anreden, ohne das Wort „Rasse“ zu benutzen. Und genau darum dreht sich die seit Jahren andauernde Debatte.

Die Unesco plädiert in ihrer „Declaration of Principles on Tolerance“ vom November 1995 für einen Nichtbenutzung des Wortes. Bereits in den Papieren „The race concept“ von 1950 und „Statement on Race“ von 1951 stellt sie ihre Position unmissverständlich dar.

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert seit nunmehr 11 Jahren in zwei maßgeblichen Papieren den Begriff auch in Gesetzestexten nicht zu verwenden.

International haben bereits Schweden, Finnland, Österreich und zuletzt Frankreich den Terminus aus den jeweiligen Verfassungen gestrichen.
In Deutschland ersetzten die Regierungen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen „Rasse“ aus den Landesverfassungen. Vorstoße in Niedersachsen, Berlin und Hessen scheiterten. In Nordrhein-Westfalen kommt der Begriff von vornherein nicht vor.1

Man muss sich vor Augen halten, dass wir hier von Texten reden, in denen Rassismus verurteilt wird. Die ganze Debatte, Verwendung des Begriffs: ja oder nein, wird von Demokrat*innen und Demokratie-verteidigenden Institutionen geführt. Sie haben alle gute Gründe für den jeweiligen Standpunkt.

Rassisten hingegen meiden das Wort „Rasse“ inzwischen konsequent. Statt dessen wird von Selektion, Reinhaltung und Ethnopluralismus gesprochen und dabei der Vorwurf rassistisch zu argumentieren weit von sich gewiesen. Das schreiben auch die Unterzeichner der Jenaer Erklärung. Aber letzlich sind es nur Synonyme für eines der größten Übel der Menschheit: Rassismus.

Hinweis: Zahlen und Fakten der Argumente 1-6 sind der Jenaer Erklärung entnommen.

Jenaer Erklärung:  Download Deutsch

Empfohlene Zitierweise: Maxi Maria Platz, Rassismus – Eine wissenschaftliche Argumentationshilfe, in: MinusEinsEbene, 2. Oktober 2019, https://minuseinsebene.hypotheses.org/1430.

1  https://heimatkunde.boell.de/2008/11/18/zur-problematik-des-begriffs-rasse-der-gesetzgebung

  https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/verfasster-rassismus/

 

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