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Neues DSchG in NRW auf der Zielgeraden, Streichung vom Tisch? und weiter…

In der Plenarsitzung des Nordrheinwestfälischen Landtages wird kommenden Donnerstag, den 11.7.2013, die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW in Zweiter Lesung behandelt. Hier die Tagesordung Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz verabschiedet wird, da es von der Regierungsmehrheit von SPD und Grünen getragen wird. Die zweite Lesung ist also noch der letzte formale Akt und dann hat NRW ein neues Denkmalschutzgesetz, mit dessen Umsetzung sich die zuständigen Verwaltungsbehörden und Fachämter auseinandersetzen müssen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht mit der nun “endgültigen” Fassung des DSchG NRW ist auf Seiten des Landtages einzusehen. Hier zu finden. Den Gesetzentwurf der ersten Lesung finden Sie hier.

Der Vollständigkeit halber hier noch mal der Änderungsantrag zu der Gesetzesnovelle von SPD und Grünen, der im Ausschuss angenommen wurde. Die Änderungsanträge der CDU und der Piraten wurden nicht angenommen. Die FDP-Fraktion hat erst gar keinen eingebracht. Sie macht aber deutlich, dass sie von der Einführung des Schatzregals nichts hält.

Die Debatte zu der Novellierung des DSchG NRW wurde fast vollständig von der Empörung über die geplanten Mittelkürzungen/ Streichungen überlagert. Das Medienecho war enorm und die von der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte) eingebrachte Petition wurde ganze 27005 mal unterschrieben. Die dguf hat dazu einen Pressespiegel zusammengestellt. Es wurden sogar Stimmen laut, die von “Denkmalpflege als Wahlkampfthema” unkten. Klar. Weil die Sozen in NRW die Mittel kürzen und die Konservativen sich der allgemeinen Empörung anschließen. Das ist kein Wahlkampf, sondern politischer Alltag. Der Wahlkampf kommt im August und September auf uns zu und Archäologie und Denkmalpflege spielen da garantiert keine Rolle und das ist auch gut so.

Kulturgüterschutz hat nämlich nichts, aber auch gar nichts im Wahlkampf zu suchen. Kulturgüterschutz ist von allgemeinen Interesse und eine Ideologisierung durch Parteien schadet allen Beteiligten. Der richtige Weg ist eine kluge und nachhaltige Lobby-Arbeit, welche die Notwendigkeit und den Nutzen von Archäologie und Baudenkmalpflege für die Allgemeinheit verdeutlicht. Eine Petition und Rabatz in der Presse ist keine vorausschauende Lobby-Arbeit, sondern politische Notwehr. Dass eine Landesregierung mit den Gedanken spielt, eine sowieso schon geringe Direktförderung ganz zu streichen, oder wie kürzlich im Land Brandenburg eine Enquete-Kommission die Denkmalämter abschaffen möchte, zeigt, dass diese Lobby (noch?) nicht effektiv arbeitet.

Es ist die Aufgabe aller archäologischen Gesellschaften, sich für eine gesellschaftliche Verankerung von Archäologie und Denkmalpflege einzusetzen. Es ist wichtig sich stark zu machen gegen Kürzungen, gegen Ämter-, Lehrstuhl-, und Museumsschließungen, für gute Denkmalschutzgesetzte und für fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbehörden.

Weitere Links zur Gesetzesnovellierung des DSchG NRW

Einen Überblick über der Beratungstand findet man auf der Seite des Landtages. Hier ist auch das Video der ersten Lesung zu sehen.

Die Öffentliche Expertenanhörung zu diesem Gesetzentwurf fand am 6.6.2013 statt. Das Protokoll dieser öffentlichen Anhörung finden Sie hier.

Pressemeldung der SPD-Fraktion zur Expertenanhörungvom 6.6.2013.

Die gemeinsame Pressemitteilung der Regierungsparteien zum Änderungsantrag finden Sie hier.

Zur Archäologie und ihre Rolle in der Öffentlichkeit und den Sozialen Medien hat Reiner Schreg kürzlich einen Gastbeitrag im Blog des Journal of Community Archaeology and Heritage geschrieben.

Nachträge zur Gesetzesnovellierung DSchG 17.7.2013

Pressemeldung des Landtages NRW zum DSchG.

Pressemeldung der SPD-Fraktion NRW zum DSchG:  Zitat: „Neukonzeption des Denkmalschutzes muss kulturhistorischer- und finanzieller Verantwortung des Landes gleichermaßen gerecht werden“

Pressemitteilung der DGUF zur Novellierung: „Mit ihren Neuerungen setzt die Gesetzesnovelle wesentliche Elemente der europäischen Konvention von Malta in das Landesrecht von NRW um und erfüllt langjährige Forderungen der Fachwelt, gerade auch der DGUF. Die DGUF begrüßt ausdrücklich die Einführung von Verursacherprinzip und Schatzregal in NRW“  + Warum NRW jedes Jahr 16 Mio. Euro verschenkt.

Mittelkürzungen in der Denkmalpflege

Ich habe noch ein paar Pressemeldungen dazu zusammengestellt, die vornehmlich von politischer Seite kommen und wenig Beachtung fanden. Pressemeldungen von Parteien werden oft genug einfach ignoriert, um sich selbst nicht dem Vorwurf der Parteilichkeit auszusetzen. Deswegen hier offizielle politische Statements aus allen Lagern.

Pressemeldung der Grünen-Landtagsfraktion NRW mit aktuellen Zahlen

Interview mit dem kulturpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Müller-Ullrich im NRW-Landtag bei Deutschlandradio

Kritik der CDU Landtagsfraktion an den Mittelkürzungen via siwiarchiv.de

Resolution des Stadtrats der Stadt Laasphe  gegen die Mittelstreichungen via siwiarchiv.de

Beschluss der Landeskonferenz der Jusos NRW für eine Weiterförderung der Bau- und Bodendenkmalpflege in NRW. Beschluss und Begründung aus Antragbuch/ Pressemeldung der Jusos Duisburg (Antragsteller).

Pressemeldung der Nordrhein-Westfälischen Landtages zur Überreichung der Petition gegen die Streichungen der Denkmalpflegemittel durch Funktionäre der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte) Die dazugehörige DGUF-Pressemitteilung hier.

Nachträge zur zur Denkmalförderung 17.7.2013

Pressemitteilung der Bauministeriums NRW (MBWSV) vom 16.07.2013 zur Zukunft der Denkmalförderung. Die Direktförderung der Bodendenkmalpflege wird von 3,01 bis 2,82 Mio € gekürzt.

Grafik: Überblick zur Entwicklung der Denkmalmittel in NRW

Reiner Schreg titelt dazu: „Supergünstig! Superbillig! Denkmalpflege in NRW“ auf Archaeologik

Nachträge zur Denkmalförderung vom 22.7.2013

Ein strukturierter Überblick der Neuausrichtung der Denkmalförderung in NRW bei siwiarchiv.de

Pressemeldung der CDU-Fraktion NRW zu den Kürzungen der Denkmalmittel “Rot-grüner Kahlschlag in der Denkmalpflege geht weiter” via siwiarchiv

 

Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW auf dem Weg

Die rot-grüne Landesregierung in NRW macht ihr Versprechen wahr und bringt eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg.

Die Novelle ist als öffentliche Drucksache 16/2279 hier nachzulesen.

Die erste Lesung findet laut offiziellem Zeitplan in der Plenarsitzung am 21.3.2013 um etwa 19.00 Uhr statt.

Die Änderung wurde notwendig durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 20.9.2011, in dem die bis dato übliche Praxis, die Kosten für archäologischen Bergungen und Dokumentationen dem Verursacher aufzulasten, gestoppt wurde. Begründung dafür war eine fehlende gesetzliche Grundlage mit der Folge, dass sich Obere und Untere Denkmalschutzbehörden mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert sahen. Archäologische Notbergungen, verursacht durch Kiesabbau und Bauvorhaben, müssten durch die Öffentliche Hand, dass heißt durch die Landschaftsverbände, getragen werden, aber dafür sind selbstredend weder die personellen noch die finanziellen Mittel vorhanden.

Auch die selbstständigen archäologischen Dienstleister haben seit letztem Jahr mit einem erheblichen Auftragsrückgang zu kämpfen. Ein Teil dieser frei arbeitenden Archäologen schlossen sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammen und organisierten eine Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag, über die auch die Tagesschau berichtete.

Der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form enthält alle von der Nordrhein-Westfälischen Denkmalpflege erhobenen Forderungen:

1. Das Gesetz soll für alle Bodendenkmäler und für „Bodendenkmalverdachtsbereiche“ gelten, unabhängig von einer formellen Eintragung in die Denkmalliste.

2. In NRW soll ein sogenanntes Schatzregal eingeführt werden. Das bedeutet, dass alle herrenlosen Funde automatisch in den Besitz des Landes übergehen.

3. Konkretisierung des Auskunfts- und Betretungsrechts für zuständige Denkmalpfleger.

4. Einführung eines Veranlasserprinzips. Das heißt, dass derjenige, der durch sein Bauvorhaben ein Bodendenkmal zerstören würde, die anfallenden Kosten für Dokumentation, Bergung etc., sofern zumutbar, zu tragen hat.

Laut öffentlichem Zeitplan wird die Gesetzesnovelle am kommenden Donnerstag zum ersten Mal gelesen und dann in den zuständigen Ausschuss verwiesen. In diesem Fall ist der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr federführend zuständig. Der Entwurf wird aber auch noch im Ausschuss für Kultur und Medien besprochen.

Nach den Beratungen in den beiden Ausschüssen wird der Entwurf in einer Zweiten Lesung im Plenum des Landtages besprochen und beschlossen.

Nachtrag vom 17.03.2013:

Kommentar von Rainer Schreg auf Archaeologik

weiterführende Links zum Thema:

Gesetzentwurf Drucksache 16-2279

Bekenntnis zu Veranlasserprinzip und Schatzregal: Koalitionsvertrag NRW (12.6.2012) Dort auch weiterführende Links

Verursacherprinzip und dann…. – Ein Rückblick auf die erste Archäologendemo in Düsseldorf (30.6.2012) auf MinusEinsEbene

 

Verursacherprinzip und dann…. – Ein Rückblick auf die erste Archäologendemo in Düsseldorf

Der Beitrag erschien bereits am 30.6.2012 aud meinem Vorgängerblog MinusEinsEbene.
In Düsseldorf fand letzten Freitag, den 29.6.2012, Deutschlands erste Archäologen-Demonstration statt. Anlass dazu gab ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW, dass die Praxis des Verursacherprinzips in der archäologischen Denkmalpflege in NRW  kippte.
Die Demonstrierenden versammelten sich um 10 Uhr vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof. Etwa eine Stunde später ging der Demo-Zug dann in Richtung Landtag los. In der Zwischenzeit wurden eilig Unterschriften für eine Petition gesammelt, die am Ende am Landtag übergeben werden sollten.  Angeführt wurde der Zug von einem Mini-Bagger auf einem Anhänger. Ein Hingucker. Vorbereitet waren viele, viele Schilder mit Aufschriften wie: „Jäger der verlorenen Arbeitsplätze“ oder „Neandertaler sind schon mal auf der Strecke geblieben“.
Der Zug endete am Düsseldorfer Landtag vor einem Absperrband auf der Wiese.
Nach einer kurzen Ansprache wurde die Petition an einen Mitarbeiter des Landtages übergeben.  Eine Kamera des WDR filmte das.
Hört sich an wie eine ganz normale Demo irgendwo in Deutschland. Das besondere: es war das erste Mal dass Archäologen für ihre Sache demonstriert haben. Aufgerufen dazu hat die IG Archäologie NRW, eine lose Vereinigung von ein paar Grabungsfirmen. Sie sind keine eingetragene IG, vertreten also offiziell auch niemanden.  Unter der Hand haben viele nicht damit gerechnet, dass sie etwa 130 Leute auf die Straße bringen. Das ist bemerkenswert und ein Anfang. Ein Anfang für ein stärkeres öffentliches Engagement von Archäologen in der Öffentlichkeit.
In diesem Zusammenhang muss ich aber auch schreiben, dass der Zeitpunkt der Demo nicht glücklich war. Die Landtagswahl in NRW ist gerade wenige Wochen her. Die Abgeordneten haben ihre Büros teilweise noch nicht fertig bezogen, die Tinte unter den Verträgen ihrer Mitarbeiter ist noch frisch. Die Sommerpause ist auch nicht mehr weit.
Zudem kommt, dass in dem Koalitionsvertrag die Absicht, ein Veranlasserprinzip festzuschreiben, enthalten ist. Ja, es ist eine Absichtserklärung, aber mehr ist zu diesem Zeitpunkt der Regierungsarbeit realistisch auch nicht zu erwarten.
Mehr dazu bei Archaeologik von Dr. Rainer Schreg und der Kommentar Prof. Dr. Sigmunds auf der Seite der DGUF.
Das beabsichtigte Verursacherprinzip deckt die Kosten für die Ausgrabung, die Dokumentation, das Waschen, Beschriften und Abtüten der Funde und einen Bericht. Die Aufarbeitung und die Publikation ist finanziell nicht abgedeckt. Wenn ausgewertet und publiziert wird, dann ohne Bezahlung nach Feierabend, oder die Auswertungen werden im Rahmen von Examensarbeiten an der Universität durchgeführt.
Es gibt in Deutschland einheitliche Richtlinien vom Verband der Landesarchäologen, wie eine solche Ausgrabung überhaupt aussehen soll. Aber sie gibt nicht auf alle Fragen Antworten. Sollen Mauerkronendraufsichten gezeichnet werden oder nicht? Reicht ein Foto bei Erdbefunden oder ersetzt ein 3D-Scan die zeichnerische Doku vollständig? Der technische  Fortschritt hält auf der Grabung Einzug und die teilweise unterbesetzen, technisch häufig überforderten Mitarbeiter der oberen und unteren Denkmalbehörden und Fachämter müssen Schritt halten.
Denkmalpflege ist Ländersache und so gibt es zusätzlich noch 16 verschiedene Richtlinien von einem kryptischen Stellenkartensystem im Rheinland bis hin zu praktisch nicht vorhanden in Hessen. Somit sind die Grabungsdokumentationen in ihren Grundzügen deutschlandweit alles andere als einheitlich. Für die Qualität der Grabungen sind die Fachämter bzw. die Landschaftsverbände zuständig. Aber diese sind vom Spardruck der Länder in den letzten 10 Jahren nicht verschont geblieben. In kaum einer Behörde ist noch ein/e technische/r ZeichnerIn angestellt, geschweige denn ein/e NumismatikerIn.
Wichtige Fragen müssen gestellt werden: Wie wird dem archäologischen Nachwuchs eine familiengerechte und planungssichere Perspektive gegeben? Welche Möglichkeiten nutzen die Archäologen, den Arbeitsmarkt mitzugestalten?
Diese Demo sollte ein Anlass sein, darüber nachzudenken wie es weitergehen soll mit der Archäologie und der praktischen Bodendenkmalpflege. Gefragt ist hier weniger die Politik als die Archäologen selbst  und zwar mit Nachdruck und wenn möglich in der Öffentlichkeit.